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Ausbildungssrichtlinien Klassen A, A1, B, BE, M, L und T |
| Theorie | ||||||||||||||||||||
| Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis mind. 12 x Grundunterricht und den klassenspezifischen Unterricht zu je 90 Minuten. | ||||||||||||||||||||
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Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis mind. 6 x Grundunterricht und den klassenspezifischen Unterricht zu je 90 Minuten. |
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| Praxis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Für die Praxis ist eine Grundausbildung vorgesehen. Die Fahrstundenzahl dafür ist nicht vorgeschrieben. Man muss das Fahrzeug aber schon recht sicher beherrschen, erst danach darf mit der vorgeschriebenen Anzahl der Sonderfahrten begonnen werden. Die Tabelle zeigt die Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten:
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Keine Panik! Das alles hört sich schlimmer an als es ist. Wir helfen bei jedem Problem, bitte sprechen Sie uns an! |
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