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Rechtzeitige Anmeldung und Antragstellung ist erforderlich.

Infos unter Tel. 06431-6591.

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Ausbildungsrichtlinien

Nachdem Sie sich für unsere Fahrschule entschieden haben, kann die Beantragung des Führerscheins erfolgen und die Ausbildung beginnen. Sie benötigen dafür folgendes:

Führerschein-Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T

  1. - Passbild
    - Sehtest vom Optiker
    - Sofortmaßnahmen am Unfallort


  2. Den Führerscheinantrag, den Sie von uns erhalten haben, müssen Sie unterschreiben und von Ihrem Einwohnermeldeamt abstempeln lassen (Gebühr ca. 5 €), dazu das Passbild mitnehmen!

    Nur für Bewerber mit Wohnsitz in Limburg und Ortsteile:
    Die Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis werden geprüft und bestätigt im Einwohnermeldeamt, Rathaus, Werner-Senger-Str. 10, in 65549 Limburg

    2a:
    Wenn Sie am Modellversuch Führerschein mit 17 teilnehmen, muss ein zusätzliches Antragsformular mit den Begleitpersonen und der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ausgefüllt werden. Weiterhin muss pro Begleitperson ein Beiblatt mit der Einverständniserklärung der Begleitperson ausgefüllt werden.

    Anforderungen an die Begleitpersonen: Anforderungen an die Begleitperson.pdf



  3. Nun nehmen Sie die Sachen von Punkt 1 und den abgestempelten Antrag von Punkt 2 (evtl. Punkt 2a) und gehen damit persönlich zur Führerscheinstelle (für den Kreis Limburg-Weilburg in Limburg, Westerwaldstr., neben Kaufland, 2. Stock). Dort müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen und eine Gebühr von 43,40 € (+evtl. Zusatzgebühren bei Führerschein mit 17) bezahlen.
    Ihre Unterlagen werden dann von dort bearbeitet. Die Öffnungszeiten lauten: Mo - Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr, und Do-Nachmittag von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Um gut vorbereitet in die Prüfung zu gehen ist es wichtig sich gewissenhaft vorzubereiten.
Die Mindestanforderungen des Gesetzgebers:


Theorie

Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis mind. 12 x Grundunterricht und den klassenspezifischen Unterricht zu je 90 Minuten.

Klasse klassenspez.
Unterricht
A 4
A1 4
B 2
M/S 2
L 2
T 6

Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis mind. 6 x Grundunterricht und den klassenspezifischen Unterricht zu je 90 Minuten.

Erweiterung
auf Klasse
Bei Vorbesitz
der Klasse
klassenspez.
Unterricht
B M/S 2
B A1 2
A B 4
A + B M/S 6
A + B A1 6

Praxis

Für die Praxis ist eine Grundausbildung vorgesehen. Die Fahrstundenzahl dafür ist nicht vorgeschrieben. Man muss das Fahrzeug aber schon recht sicher beherrschen, erst danach darf mit der vorgeschriebenen Anzahl der Sonderfahrten begonnen werden.
Die Tabelle zeigt die Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten:

Besondere Ausbildungs- fahrten A1
A
B
A1 auf A
A (34kW) auf A
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
B auf C
C auf CE
C1 und C1E

In einem gemeinsamen Ausbildungsgang
C und CE

In einem gemeinsamen Ausbildungsgang
Solo Zug Gesamt Solo Zug Gesamt
1 Überland 5 3 3 5 1 3 4 3 5 8
2 BAB 4 2 1 2 1 1 2 1 2 3
3 Beleuchtung 3 1 1 3 0 2 2 0 3 3



Führerschein-Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE

  1. - Passbild
    - Zeugnis über das Sehvermögen (Augenarzt)
    - Erste Hilfe
    - Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung


  2. Den Führerscheinantrag, den Sie von uns erhalten haben, müssen Sie unterschreiben und von Ihrem Einwohnermeldeamt abstempeln lassen (Gebühr ca. 5 €), dazu das Passbild mitnehmen!

    Nur für Bewerber mit Wohnsitz in Limburg und Ortsteile:
    Die Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis werden geprüft und bestätigt im Einwohnermeldeamt, Rathaus, Werner-Senger-Str. 10, in 65549 Limburg


  3. Nun nehmen Sie die Sachen von Punkt 1 und den abgestempelten Antrag von Punkt 2 und gehen damit persönlich zur Führerscheinstelle (für den Kreis Limburg-Weilburg in Limburg, Westerwaldstr., neben Kaufland, 2. Stock). Dort müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen und eine Gebühr von 43,40 € bezahlen.
    Ihre Unterlagen werden dann von dort bearbeitet. Die Öffnungszeiten lauten: Mo - Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr, und Do-Nachmittag von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Um gut vorbereitet in die Prüfung zu gehen ist es wichtig sich gewissenhaft vorzubereiten.
Die Mindestanforderungen des Gesetzgebers:

Theorie

Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis mind. 6 x Grundunterricht und den klassenspezifischen Unterricht.

Erweiterung
auf Klasse
Bei Vorbesitz
der Klasse
Doppelstunden
(je 90 Minuten)
C1 B 6
C1 D1 2
C1 D 2
C B 10
C C1 4
C D1 4
C D 2
CE C 4
Erweiterung
auf Klasse
Bei Vorbesitz
der Klasse
Doppelstunden
(je 90 Minuten)
D1 B 10
D1 C1 4
D1 C 4
D B 18
D C 8
D C1 12
D D1 8
BE, C1E, D1E und DE ohne theoretische Prüfung    

Praxis

Für die Praxis ist eine Grundausbildung vorgesehen. Die Fahrstundenzahl dafür ist nur bei Klasse D vorgeschrieben. Man muss das Fahrzeug aber schon recht sicher beherrschen, erst danach darf mit der vorgeschriebenen Anzahl der Sonderfahrten begonnen werden.
Die Tabelle zeigt die Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten:

Besondere Ausbildungs- fahrten A1
A
B
A1 auf A
A (34kW) auf A
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
B auf C
C auf CE
C1 und C1E

In einem gemeinsamen Ausbildungsgang
C und CE

In einem gemeinsamen Ausbildungsgang
Solo Zug Gesamt Solo Zug Gesamt
1 Überland 5 3 3 5 1 3 4 3 5 8
2 BAB 4 2 1 2 1 1 2 1 2 3
3 Beleuchtung 3 1 1 3 0 2 2 0 3 3

Vorbesitz der Klasse(n) Dauer des Vorbesitzes Erwerb Grundausbildung Überland Autobahn Nachtfahrt
C C mehr als 2 Jahre D 7 8 4 3
D1 6 4 2 2
C C bis zwei Jahre D 14 16 8 6
D1 8 8 4 4
B/C1 B od. C1 mehr als 2 Jahre D 33 12 8 5
D1 16 8 4 4
B/C1 B oder C1 bis 2 Jahre D 45 22 14 8
D1 41 19 12 7
D1   D 20 5 5 5
D   DE*) 4 3 1 1
D1   D1E*) 4 3 1 1
*) entfällt bei Vorbesitz C1E bzw. CE


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Führerscheinausbildungen: agb_fuehrerschein.pdf

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